Sie haben die Möglichkeit, unserem Landesverband entweder als Vollmitglied oder als Studentenmitglied beizutreten.
Als professioneller Berufsverband fühlen wir uns unseren Mitgliedern sowie unseren Auftraggebern verpflichtet, darauf zu achten, dass unsere Mitglieder ihre Professionalität nachgewiesen haben. Deswegen müssen Sie, um Vollmitglied bei uns zu werden, eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- eine Abschlussprüfung als Dolmetscher oder Übersetzer an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgelegt haben
- eine Prüfung als Übersetzer oder Dolmetscher vor einem staatlichen Prüfungsamt eines deutschen Bundeslandes erfolgreich abgelegt haben
- eine Prüfung an einer ausländischen Hochschule abgelegt haben, die einer einschlägigen Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule gleichwertig ist (der Nachweis dieser Gleichwertigkeit erfolgt im Allgemeinen durch das jeweilige Kultusministerium)
- eine Prüfung als Übersetzer oder Dolmetscher mit staatlicher Anerkennung erfolgreich abgelegt haben
Bei Bewerbern mit einem philologischen oder sonstigen Sprachstudium, die mindestens fünf Jahre Berufspraxis als Übersetzer/Dolmetscher nachweisen können, sowie Hochschulabsolventen aus anderen Fachrichtungen, die die Beherrschung einer oder mehrerer Fremdsprachen sowie mindestens sieben Jahre Übersetzungs-/Dolmetschpraxis in diesen Sprachen nachweisen können, leiten wir den Antrag an die so genannte Bundesaufnahmekommission des BDÜ weiter, die den Fall prüft und über die Mitgliedschaft entscheidet.
Der Jahresbeitrag für die Vollmitgliedschaft beträgt 120,— € zuzüglich einer einmaligen Aufnahmegebühr von 25,— €.
Aber auch als Studentenmitglied können Sie unserem Verband beitreten. Dazu müssen Sie sich in einer geregelten Ausbildung zum Übersetzer/Dolmetscher befinden, mit der eine Qualifikation regelmäßig erreicht wird, die die Aufnahmerichtlinien des BDÜ erfüllt. Sie zahlen nur den halben Jahresbeitrag (60,— €) und erhalten unsere Mitgliederzeitschrift Sprachrohr sowie die Bundesverbandszeitschrift MDÜ. Sie können selbstverständlich auch zu günstigen Konditionen an unseren Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen. Nach Vorlage Ihres Studienabschlusses können Sie automatisch ohne Aufnahmegebühr bei uns Vollmitglied werden. Näheres hierzu erfahren Sie in den Studentenrichtlinien oder über unsere Geschäftsstelle. Den Antrag auf Studentenmitgliedschaft können Sie auch hier abrufen.
Wenn Sie und Ihr Partner/Ihre Parnterin (gilt auch für Eltern-/Kind-Kombinationen) beide in unserem Beruf tätig sind und die Qualifikationen erfüllen, können Sie auch zu zweit eine Partnermitgliedschaft zum kombinierten Jahresbeitrag von 216,— € beantragen.
Eine kleine Anmerkung: Es ist zwar die Regel, dass Sie bei dem für Ihren Wohnsitz territorial zuständigen Mitgliedsverband die Mitgliedschaft beantragen, jedoch nicht verpflichtend, da jeder Mitgliedsverband eine rechtlich selbständige Organisation ist. Sie können also durchaus die Mitgliedschaft bei uns beantragen/beibehalten, wenn Sie nicht (mehr) innerhalb unserer Landesgrenzen wohnen, z. B. wenn Sie nach Ihrem Studium in Germersheim in ein anderes deutsches Bundesland oder ins Ausland ziehen bzw. wenn Sie schon im Ausland leben.
Den Aufnahmeantrag, den Erfassungsbogen und das dazugehörige Fachgebietsregister finden Sie unter den entsprechenden Links. Die Satzung und sonstige Regularien finden Sie auf der Seite »Über uns«.
Mitglieder, die eine eigene Website besitzen, können auch einen Link von www.bdue.de zu ihrer Homepage setzen lassen. Das zugehörige Aufnahmeformular finden Sie hier.
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